Grippeimpfungen

Grippeimpfung (Influenza): Empfehlung und Kostenübernahme bei Kindern und Erwachsenen

Stand: August 2026

Die Grippeimpfung (Influenza-Impfung) gehört zu den wichtigsten saisonalen Schutzimpfungen. Welche Personengruppen eine Grippeimpfung erhalten sollten, wird in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) festgelegt. Die STIKO-Empfehlungen bilden wiederum die wesentliche Grundlage für den gesetzlichen Leistungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Die Einzelheiten der Kostenübernahme regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie nach § 20i SGB V.

Für wen wird die Grippeimpfung empfohlen?

Die STIKO empfiehlt eine jährliche Impfung gegen saisonale Influenza, insbesondere für folgende Personengruppen:

  • Personen ab 60 Jahren,

  • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel; bei einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung aufgrund einer Grunderkrankung bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel,

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab einem Alter von 6 Monaten, wenn aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht. Dazu zählen beispielsweise chronische Erkrankungen der Atemwege einschließlich Asthma, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes und andere Stoffwechselerkrankungen, bestimmte neurologische Erkrankungen sowie angeborene oder erworbene Immundefekte und HIV,

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,

  • bestimmte Personen, die durch engen Kontakt eine besondere Gefährdung für Risikopersonen darstellen können,

  • Personen mit einer erhöhten beruflichen Gefährdung, beispielsweise medizinisches Personal oder Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,

  • sowie bestimmte Personen mit häufigem, regelmäßigem und direktem Kontakt zu Tieren, bei denen ein besonderes Influenza-Risiko bestehen kann.

Grippeimpfung bei Kindern

Für gesunde Kinder und Jugendliche ohne besondere Risikofaktoren besteht in Deutschland derzeit keine generelle STIKO-Empfehlung zur jährlichen Grippeimpfung.

Anders ist die Situation bei Kindern mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko: Ab einem Alter von 6 Monaten empfiehlt die STIKO die jährliche Influenza-Impfung, wenn aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht.

Damit ist auch die Kostenfrage wichtig: Liegt bei einem Kind eine von der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasste Indikation vor, besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch bei gesunden Kindern kann eine Kostenübernahme möglich sein: Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Grippeimpfung über ihre freiwilligen Satzungsleistungen, obwohl für gesunde Kinder keine allgemeine STIKO-Empfehlung besteht. Eltern sollten daher im Einzelfall bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Grippeschutzimpfung bei gesunden Kindern ausdrücklich als mögliches Beispiel für eine solche zusätzliche Satzungsleistung.

Grippeimpfung bei Erwachsenen

Für alle Personen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO die jährliche Grippeimpfung. Für jüngere Erwachsene besteht eine Empfehlung insbesondere bei bestimmten chronischen Erkrankungen, in der Schwangerschaft oder bei einer erhöhten beruflichen beziehungsweise sonstigen Gefährdung.

Für gesunde Erwachsene unter 60 Jahren ohne besondere Indikation besteht dagegen keine allgemeine STIKO-Empfehlung zur jährlichen Influenza-Impfung. Dennoch können gesetzliche Krankenkassen die Impfung als freiwillige Satzungsleistung übernehmen. Es empfiehlt sich deshalb, die konkrete Kostenübernahme bei der eigenen Krankenkasse zu prüfen.

Welcher Impfstoff wird ab 60 Jahren empfohlen?

Für Personen ab 60 Jahren empfiehlt die STIKO aktuell die jährliche Impfung im Herbst/Winter mit einem inaktivierten Hochdosis-Impfstoff oder einem MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff mit der jeweils aktuellen, von der WHO empfohlenen Antigenkombination.

Da sich die Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe entsprechend der erwarteten Virusvarianten regelmäßig ändert, werden die Impfstoffe für jede Saison angepasst.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der verbindliche Leistungsanspruch nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen fest, für welche Impfungen und Personengruppen die gesetzliche Krankenversicherung leistungspflichtig ist. Die derzeitige Fassung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist seit dem 28. April 2026 in Kraft.

Darüber hinaus dürfen gesetzliche Krankenkassen weitere Impfungen als freiwillige Satzungsleistung bezahlen. Deshalb kann eine Grippeimpfung auch dann von einer Krankenkasse übernommen werden, wenn im konkreten Fall kein allgemeiner gesetzlicher Leistungsanspruch besteht. Dies kann beispielsweise für gesunde Kinder oder gesunde Erwachsene unter 60 Jahren relevant sein.

Bei privat Krankenversicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag beziehungsweise Tarif.

Bei Impfungen, die aufgrund eines beruflichen Risikos erforderlich sind, können zudem andere Kostenträger – insbesondere der Arbeitgeber im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge – zuständig sein.

Kurz zusammengefasst

Kinder: Eine generelle jährliche Grippeimpfung aller gesunden Kinder wird von der STIKO derzeit nicht empfohlen. Für Kinder ab 6 Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen besteht dagegen eine Impfempfehlung. Bei gesunden Kindern lohnt sich eine Nachfrage bei der Krankenkasse, da diese die Impfung freiwillig als Satzungsleistung übernehmen kann.

Erwachsene unter 60 Jahren: Eine allgemeine Impfempfehlung besteht nicht. Eine jährliche Impfung wird insbesondere bei bestimmten Grunderkrankungen, in der Schwangerschaft und bei bestimmten beruflichen oder sonstigen Risiken empfohlen. Darüber hinaus können Krankenkassen freiwillig die Kosten übernehmen.

Erwachsene ab 60 Jahren: Die jährliche Grippeimpfung ist eine STIKO-Standardimpfung und Bestandteil des Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hinweis

Die Empfehlungen und gesetzlichen Regelungen können sich ändern. Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Ob im Einzelfall eine Impfung empfohlen wird und welcher Impfstoff geeignet ist, sollte mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt geklärt werden. Bei Fragen zur Kostenübernahme empfiehlt sich zusätzlich eine Rückfrage bei der jeweiligen Krankenversicherung.