Pneumokokken-Impfungen: PCV20 für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren ab dem Alter von 2 Jahren
Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 17 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen haben künftig – analog zu den Personen ab 18 Jahren – Anspruch auf eine Impfung mit 20-valentem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20). Die Empfehlung zur Grundimmunisierung von Säuglingen mit einem 13-valenten oder 15-valenten PCV (PCV13 oder PCV15) bleibt weiterhin bestehen und ist nicht Gegenstand der Aktualisierung (siehe Stellungnahmen aus 2024 und 2025).G-BA Fachnews