RSV Prophylaxe Saison 2026

RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge – Schutz vor schweren RSV-Erkrankungen im ersten Lebensjahr

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weit verbreitetes Virus, das insbesondere bei Neugeborenen und jungen Säuglingen schwere Atemwegsinfektionen verursachen kann.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®).

Wichtig: Die RSV-Prophylaxe ist keine klassische Impfung

Bei Nirsevimab handelt es sich um einen monoklonalen Antikörper, der einen direkten, passiven Schutz gegen RSV vermittelt. Die Prophylaxe wird als Einmaldosis verabreicht.

Welche Kinder kommen für die RSV-Prophylaxe infrage?

Für die reguläre RSV-Prophylaxe in unserer Praxis gilt:

  • Ihr Kind befindet sich in seiner ersten RSV-Saison.

  • Ihr Kind hat Nirsevimab (Beyfortus®) bisher noch nicht erhalten.

  • Die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab ist als einmalige Gabe vorgesehen. Hat Ihr Kind Nirsevimab bereits erhalten – beispielsweise in der Geburtsklinik –, darf kein weiterer regulärer Termin zur Prophylaxe gebucht werden.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind Nirsevimab bereits erhalten hat, prüfen Sie bitte den Impfpass bzw. die Unterlagen aus der Geburtsklinik.

Wann sollte die RSV-Prophylaxe erfolgen?

Kinder, die zwischen April und September geboren wurden, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten.

Kinder, die während der RSV-Saison – üblicherweise zwischen Oktober und März – geboren werden, sollen die Prophylaxe möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten.

WICHTIG: Vorstellung in unserer Praxis eine Woche vor dem Prophylaxetermin

Wir haben Nirsevimab (Beyfortus®) nicht auf Vorrat in unserer Praxis.

Das Medikament wird für Ihr Kind individuell bestellt. Deshalb ist vor der eigentlichen RSV-Prophylaxe zunächst eine persönliche Vorstellung Ihres Kindes in unserer Praxis erforderlich.

Bitte stellen Sie sich mit Ihrem Kind spätestens eine Woche vor dem geplanten Prophylaxetermin bei uns vor.

Bei diesem Termin prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die RSV-Prophylaxe erfüllt sind und insbesondere, ob Ihr Kind Nirsevimab bereits erhalten hat. Anschließend kann das für Ihr Kind benötigte Medikament individuell bestellt werden.

Eine spontane Durchführung der RSV-Prophylaxe ohne vorherige Vorstellung und Bestellung des Medikaments ist daher nicht möglich.

Bitte bringen Sie zur Vorstellung Ihres Kindes den Impfpass bzw. vorhandene Impfdokumentationen, die Unterlagen aus der Geburtsklinik sowie die Versichertenkarte mit.

Insbesondere muss für uns nachvollziehbar sein, ob Ihr Kind Nirsevimab bereits in der Geburtsklinik oder bei einer anderen Ärztin bzw. einem anderen Arzt erhalten hat.

Kostenübernahme

Für gesetzlich versicherte Kinder besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf die einmalige Versorgung mit Nirsevimab vor Vollendung des ersten Lebensjahres.

Bei privat versicherten Kindern empfehlen wir, die Kostenübernahme gegebenenfalls vorab mit der privaten Krankenversicherung zu klären.

Bitte beachten Sie vor der Terminvereinbarung

1. Nirsevimab (Beyfortus®) darf bei Ihrem Kind noch nicht verabreicht worden sein.

2. Das Medikament ist in unserer Praxis NICHT vorrätig und muss individuell für Ihr Kind bestellt werden.

3. Daher ist eine persönliche Vorstellung Ihres Kindes mindestens eine Woche vor dem eigentlichen Prophylaxetermin erforderlich.

Bitte buchen bzw. vereinbaren Sie die Termine entsprechend rechtzeitig.

Hinweis

Diese Informationen beziehen sich auf die reguläre RSV-Prophylaxe von Neugeborenen und Säuglingen mit Nirsevimab. Bei besonderen medizinischen Risikokonstellationen können abweichende Empfehlungen gelten. Diese Fälle werden individuell ärztlich beurteilt.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung.